18.02.2022

Zertifikatspflicht fällt weg, Maskenpflicht bleibt: Unsere Besucherregeln ab 21. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 16. Februar weitgehende Lockerungen beschlossen, darunter die Aufhebung der Zertifikatspflicht. Infolge dieser Entscheidung gilt auch in den Spitälern der Spital STS AG ab dem 21. Februar 2022 keine Zertifikatspflicht mehr. Weiterhin obligatorisch ist das Tragen einer Maske. Auch sonst bleiben einige Einschränkungen bestehen.

  • Maskentragepflicht: Sie tragen während des gesamten Besuchs permanent eine chirurgische Maske. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Sie desinfizieren sich beim Eintreten und Verlassen des Patientenzimmers die Hände.
  • Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Besuche von Personen mit Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen, Atemnot), Fieber, Fiebergefühl oder neu aufgetretenen Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind strikte untersagt.

Besuche von Nicht-COVID-19-Patient:innen:

  • Patientenbesuche sind ab dem ersten Tag im Spital erlaubt.
  • Es sind zwei Besuchspersonen pro Patient:in pro Tag gestattet. Besuchszeiten sind jeweils von 10.00-20.00 Uhr.
  • Wie bisher gilt, dass nach wie vor Ausnahmen von dieser Besucherregelung möglich sind (in Absprache mit der Stationsleitung oder den Kaderärzten).
  • Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Händedesinfektion & Tragen einer Maske) ist bei ambulanten Patienten eine Begleitperson erlaubt, sofern der/die Patient:in hilfsbedürftig ist oder schwierige Entscheidungen anstehen.
  • Auf gewissen Abteilungen gelten Sonderregeln (z.B. Notfall, Geburtenstation, IPS oder Palliativ-Station).

​​​​​Besuche von COVID-19-Patient:innen:

  • Es sind ebenfalls zwei Besuchspersonen pro Patient:in pro Tag gestattet, beim Besuch von Covid-Patient:innen muss aber zwingend eine FFP2-Maske getragen und Abstand gehalten werden.

Weitere Informationen zu den Besucherregeln finden Sie hier.

 

 

 

 

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